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American Airlines und American Eagle führen den Flugbetrieb nach der Beantragung eines Verfahrens nach Chapter 11 normal weiter. Am 29. November 2011 hat der Mutterkonzern von American Airlines, die AMR Corporation, eine Reorganisation nach Chapter 11 des US-amerikanischen Rechts beantragt. Wir haben diesen Schritt in dem Bestreben unternommen, durch die Neugestaltung unserer Kosten- und Schuldenstruktur unsere Wettbewerbsfähigkeit in der Luftfahrtbranche zu stärken, dadurch unsere Rentabilität langfristig zu sichern und unseren Kunden unverändert beste Qualität und angenehme Reiseerlebnisse zu bieten.
Die folgenden Links enthalten zusätzliche Informationen und häufig gestellte Fragen:
Informationen für Reisebüros
Informationen für Kunden
Informationen für Vertriebspartner
Was ist Chapter 11?
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Informationen für Reisebüros den 29.11.2011 Information contained on this website is subject to change at any time without prior notice. American Airlines shall not be liable for any consequences resulting from your reliance on the information.
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Informationen für Kunden HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU FLÜGEN UND TICKETS
Ja. Wir möchten Ihnen auch weiterhin hervorragenden Kundenservice bieten und Ihre Reisewünsche und -bedürfnisse wie bisher mit dem gewohnt sicheren und zuverlässigen Service erfüllen. Ebenso wichtig ist es für uns, Ihnen ein unvergessliches Reiseerlebnis zu ermöglichen und dabei die Hauptanforderungen unserer Kunden zu erfüllen: Die neuste Flotte (neue Flugzeuge stehen zur Auslieferung an), ein weit verzweigtes Streckennetz, das die bedeutendsten Städte der Welt umfasst, sowie weltweit führende Produkte, Services und Technologien. Der Flugbetrieb wird weiterhin nach unserem normalen Flugplan ablaufen. Die Beantragung eines Verfahrens nach Kapitel 11 wird nicht unmittelbar zu Änderungen bei unserem Service oder unseren Flugplänen führen. Tickets behalten ihre Gültigkeit, bestehende Reservierungen bleiben erhalten und unsere Richtlinien in Bezug auf Eintausch und Erstattungen ändern sich nicht. Ja, entsprechend unseren üblichen Bestimmungen. Ja, ebenfalls entsprechend unseren üblichen Bestimmungen. Unsere Richtlinien in Bezug auf Erstattungen haben sich nicht geändert. Erstattungen werden unseren üblichen Bestimmungen entsprechend geleistet. Alle von American Airlines genehmigten Zahlungen an Passagiere für vor und an/nach dem Datum der Antragsstellung am 29. November 2011 erfolgte Transaktionen werden geleistet. Bei diesen Transaktionen handelt es sich u. a. um: Nein. Es gibt keinerlei Pläne für Reduzierungen oder Änderungen beim Service. Ja. Zusätzlich gebuchte Leistungen wie Hotel, Mietwagen oder sonstige Aktivitäten bleiben gültig. Auch Komponenten wie Wunschplätze und Tagespässe für den Admirals Club behalten ihre Gültigkeit. Unsere Ticketpreise werden sich infolge der Beantragung des Verfahrens nach Kapitel 11 nicht ändern. Wir beabsichtigen, unseren Kunden weiterhin wettbewerbsfähige Preise anzubieten. Wir fühlen uns verpflichtet, Ihre Reisewünsche und -bedürfnisse wie bisher mit dem gewohnt sicheren und zuverlässigen Service zu erfüllen und wollen auch in Zukunft auf dem nationalen und internationalen Markt eine starke Position einnehmen. Ja, diese Gutscheine werden wie üblich akzeptiert. Das AAdvantage-Programm, einschließlich des Elite-Angebots und aller Komponenten wie Lebenszeit-Status, Upgrades und Bonusmeilen, läuft weiter und wird infolge des Verfahrens nach Kapitel 11 auch nicht verändert. Ihre AAdvantage-Meilen bleiben unseren üblichen Bestimmungen entsprechend gültig. Unsere Rolle in der oneworld Alliance und unsere Beziehungen zu anderen Partnern bleiben unverändert. Während des Verfahrens nach Kapitel 11 werden wir ein genauso starker Partner sein wie bisher. Ja. Die Beantragung des Verfahrens nach Kapitel 11 hat keinerlei Auswirkungen auf unsere Partnerschaften mit Fluggesellschaften wie British Airways, Cathay Pacific, Finnair, Iberia, Japan Airlines (JAL), LAN, Malév, Qantas, Royal Jordanian, S7 Airlines und anderen. Ja. Die Einrichtungen des Admirals Club sind weltweit geöffnet und bieten den gewohnten Service. Wir wollen das weltweite Netzwerk der Admirals Clubs aufrechterhalten und werden die derzeit laufenden Modernisierungsprogramme fortsetzen - z. B. die aufwändige Renovierung des Clubs in Halle D des Flughafens New York-LaGuardia und den Bau eines neuen Admirals Club in Halle C. Darüber hinaus bieten wir den Mitgliedern noch besseren Service, denn sie erhalten Zugang zu mehr Lounges weltweit. Dank erweiterter Zugangsvereinbarungen mit ausgewählten oneworld-Partnern und anderen Partner-Airlines stehen Admirals Club-Mitgliedern nun auch an Destinationen, die American Airline zwar anfliegt, an denen die Gesellschaft jedoch keinen Admirals Club unterhält, Premium-Lounges zur Verfügung - u. a. in Seattle, Portland, Budapest, Delhi, Peking und Shanghai. Ja. Die Beförderungsbestimmungen und -verfahren von American Airlines Cargo wurden nicht geändert. Fracht, die sich derzeit innerhalb unseres Systems auf dem Transportweg befindet, wird planmäßig befördert. Effizienter und zuverlässiger Service stehen bei uns nach wie von an erster Stelle. Information contained on this website is subject to change at any time without prior notice. American Airlines shall not be liable for any consequences resulting from your reliance on the information. XCloseInformationen für Vertriebspartner HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FÜR LIEFERANTEN UND HANDELSPARTNER
Das Unternehmen hat eine Reorganisation nach Kapitel 11 beantragt, um seine Wettbewerbsfähigkeit in der Branche zu festigen und seinen Kunden unverändert beste Qualität und angenehme Reiseerlebnisse zu bieten. Wie wir in den vergangenen Wochen immer wieder betont haben, müssen wir unsere Kostenstruktur verbessern und dazu u. a. die Arbeitskosten senken um die Position, die wir uns in der Branche erarbeitet haben, zu behaupten und unsere Zukunft zu sichern. Aufgrund der durch diese Kosten verursachten erheblichen Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu unseren Hauptkonkurrenten, die bereits ein Restrukturierungsverfahren nach Kapitel 11 durchlaufen haben, in Kombination mit der weltweiten wirtschaftlichen Unsicherheit, den schwankungsanfälligen und steigenden Treibstoffpreisen und größer werdenden Herausforderungen des Wettbewerbs war die Entscheidung des Vorstands, diesen Schritt jetzt zu vollziehen, notwendig und für unser Unternehmen richtig. Eine Reorganisation nach Kapitel 11 gibt einem Unternehmen die Möglichkeit, seine Finanzen neu zu strukturieren, ohne dass die Geschäftstätigkeit eingestellt wird. American wird seinen Geschäftsbetrieb im Wesentlichen störungsfrei fortsetzen also Business as usual. Bei Waren oder Dienstleistungen, die vor der Beantragung des Verfahrens nach Kapitel 11 geliefert bzw. erbracht wurden, handelt es sich um vor dem Antrag entstandene Forderungen. Waren oder Dienstleistungen, die am oder nach dem Tag der Beantragung des Verfahrens nach Kapitel 11 geliefert bzw. erbracht wurden, sind nach dem Antrag entstandene Forderungen. Die Kosten für nach der Beantragung erhaltene und in Anspruch genommene Waren bzw. Dienstleistungen werden dem Insolvenzgesetz entsprechend als Verwaltungsausgaben eingestuft und im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit beglichen. Alle vor der Beantragung der Reorganisation entstandenen Forderungen werden unserem Reorganisationsplan entsprechend behandelt. Nach dem US-amerikanischen Insolvenzrecht ist es American grundsätzlich nicht gestattet, ohne gerichtliche Erlaubnis Zahlungen für vor dem Datum der Stellung des Reorganisationsantrags erhaltene oder in Anspruch genommene Waren bzw. Dienstleistungen zu leisten. Offene Rechnungen werden in dem Verfahren des Unternehmens nach Kapitel 11 als allgemeine, unbesicherte Forderungen behandelt und von begrenzten Ausnahmen abgesehen einem genehmigten Reorganisationsplan entsprechend beglichen. Vor der Genehmigung des Reorganisationsplans kann unmöglich vorhergesagt werden, wie viel die Inhaber unbesicherter Forderungen erhalten werden. American verfügt über genügend liquide Mittel, um seinen Geschäftsbetrieb fortzuführen, und plant, aus dem Verfahren nach Kapitel 11 gestärkt hervorzugehen. American verpflichtet sich, alle nach der Stellung des Reorganisationsantrags erhaltenen Waren und in Anspruch genommenen Serviceleistungen wie vom US-amerikanischen Insolvenzgesetz verlangt im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit zu bezahlen. Alle Aufträge und Bestellungen, die American nach dem Datum der Stellung des Reorganisationsantrags erteilt, werden dem Insolvenzgesetz entsprechend als Verwaltungsausgaben eingestuft. Wir beabsichtigen, die Kosten für nach dem Datum der Antragsstellung erhaltene bzw. in Anspruch genommene Waren und Dienstleistungen im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zu begleichen. Sobald die Forderungsnachweise vorliegen, wird das Unternehmen seinen Reorganisationsplan für das Gericht erstellen. Nachdem der Plan im Einklang mit einer genehmigten Offenlegungserklärung angefordert worden ist und ausgehend davon, dass er durch das Gericht genehmigt wird, wird das Unternehmen damit beginnen, dem Reorganisationsplan entsprechend Auszahlungen vorzunehmen. Zum Zeitpunkt der Genehmigung sind die den Plan betreffenden Verhandlungen mit den Vertretern der unbesicherten Gläubiger (dem Unsecured Creditors Committee) in der Regel abgeschlossen und der Plan hat die Unterstützung dieses Gremiums. Dieser Prozess nimmt normalerweise einige Monate in Anspruch, kann aber auch Jahre dauern. Jedem Gläubiger wird die Einreichfrist mitgeteilt. Diesem Schreiben, der sogenannten Bar Date Notice, liegt ein Forderungsnachweisformular mit entsprechenden Anweisungen bei. Sollten Sie Fragen zur Geltendmachung von Forderungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsberater. Im Allgemeinen nicht. Das Unternehmen kann Ihre Verärgerung nachvollziehen, doch abgesehen von einer sehr begrenzten Ausnahme untersagt das Insolvenzrecht es einem Verkäufer, Ware wieder an sich zu nehmen, wenn der Käufer eine Reorganisation nach Kapitel 11 beantragt hat. Das Unternehmen empfiehlt Ihnen, Ihren Rechtsberater zu konsultieren, bevor Sie einen derartigen Schritt unternehmen. Auch wenn zwischen Ihnen und dem Unternehmen ein Vertragsverhältnis besteht, sind Sie nach dem Insolvenzrecht im Allgemeinen verpflichtet, weiterhin die vereinbarten Serviceleistungen zu erbringen oder die betreffenden Produkte zu liefern, sofern keine anders lautende gerichtliche Entscheidung vorliegt. Die Anerkennung als kritischer Lieferant hängt von mehreren durch das Gericht bestätigten Faktoren ab. Wir haben nicht die Möglichkeit, die Forderungen eines Gläubigers zu begleichen, der die Voraussetzungen für die Anerkennung als kritischer Lieferant nicht erfüllt. Wenn Sie bezüglich des Status Ihrer Forderung unsicher sind, sollten Sie Ihren Rechtsberater konsultieren. Das Unternehmen hat gerade erst mit der Analyse der bestehenden Verträge begonnen. Entscheidungen in Bezug auf konkrete Verträge oder Maßnahmen werden in nächster Zeit nicht getroffen. Wenn Sie Fragen zu bestimmten Verträgen haben, können Sie sich an das Trading Partner Response Center (TPRC) wenden. ZUSÄTZLICHE FRAGEN FÜR NICHT IN DEN USA ANSÄSSIGE LIEFERANTEN Alle Aufträge und Bestellungen, die American nach dem Datum der Stellung des Reorganisationsantrags erteilt, werden dem Insolvenzgesetz entsprechend als Verwaltungsausgaben eingestuft. Wir beabsichtigen, die Kosten für nach dem Datum der Antragsstellung erhaltene bzw. in Anspruch genommene Waren und Dienstleistungen im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zu begleichen. Die Anerkennung als ausländischer Lieferant hängt von mehreren durch das Gericht bestätigten Faktoren ab. Wir haben nicht die Möglichkeit, die Forderungen eines Gläubigers zu begleichen, der die Voraussetzungen für die Anerkennung als ausländischer Lieferant nicht erfüllt. Wenn Sie bezüglich des Status Ihrer Forderung unsicher sind, sollten Sie Ihren Rechtsberater konsultieren. Im Allgemeinen braucht ein Lieferant, der als ausländischer Lieferant anerkannt ist und dessen vor der Beantragung des Verfahrens nach Kapitel 11 entstandene Forderung beglichen wird, kein Forderungsnachweisformular einzureichen. Wenn Sie der Ansicht sind, Ihre Forderung wurde nicht vollständig beglichen, können Sie ein derartiges Formular einreichen. Bei anderen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsberater. Handelspartner, die zusätzliche Informationen wünschen, können sich telefonisch an das Trading Partner Response Center wenden (866-736-9011 innerhalb der Vereinigten Staaten bzw. 001- 703-286-2757 außerhalb der Vereinigten Staaten) oder ihre Frage per E-Mail an die folgende Adresse schicken: amr.supplier@aa.com. Information contained on this website is subject to change at any time without prior notice. American Airlines shall not be liable for any consequences resulting from your reliance on the information.
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Was ist Chapter 11? INFORMATIONEN ZU UNSEREM VERFAHREN NACH KAPITEL 11 DES US-AMERIKANISCHEN RECHTS Mit der Beantragung einer Reorganisation nach Kapitel 11 des US-amerikanischen Rechts am 29. November 2011 unternahm American Airlines einen notwendigen und verantwortungsvollen Schritt in dem Bestreben, durch diese Reorganisation die Effizienz zu steigern, die Finanzkraft zu stärken und so insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern.
Bei American Airlines herrscht Business as usual. Sicherheit und unsere Kunden haben für uns nach wie vor oberste Priorität. Wir setzen alles daran, Ihre Reisewünsche und -bedürfnisse wie bisher mit dem gewohnt sicheren und zuverlässigen Service zu erfüllen. Ein Verfahren nach Kapitel 11 unterscheidet sich von einem Insolvenzverfahren in anderen Ländern. Im Rahmen eines Verfahrens nach Kapitel 11 des US-amerikanischen Rechts soll das betreffende Unternehmen in der Regel erhalten und bei laufendem Geschäftsbetrieb umstrukturiert werden. Das Ziel ist also ausdrücklich nicht die Liquidation oder Schließung des Unternehmens. Nein. American Airlines wird den Geschäftsbetrieb nicht einstellen. Bei einer Reorganisation nach Kapitel 11 läuft der Geschäftsbetrieb eines Unternehmens im Wesentlichen ganz normal weiter. Bei anderen großen Fluggesellschaften wie United und Delta lief der Geschäftsbetrieb ganz normal weiter. Auf die Vielflieger- und andere Kundenprogramme hatte dieses Verfahren keinerlei Auswirkungen. Auch der Flugbetrieb wurde nach dem regulären Flugplan fortgesetzt. Es war eine schwere Entscheidung, aber ein für unsere Airline notwendiger und richtiger Schritt und es war richtig, diesen Schritt jetzt zu gehen um durch diese Reorganisation die Effizienz zu steigern, die Finanzkraft zu stärken und so insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern. American Airlines beantragte ein Verfahren nach Chapter 11, um eine Kosten- und Schuldenstruktur aufzubauen, die in der Luftfahrtbranche wettbewerbsfähig ist. Dadurch will sich American Airlines so aufstellen, dass das Unternehmen langfristig profitabel ist und den Kunden beste Qualität und angenehme Reiseerlebnisse bieten kann. Das Ziel unserer Unternehmensleitung ist ein möglichst kurzes und effizientes Restrukturierungsverfahren, in dem das Unternehmen sich so neu strukturieren kann, dass es finanziell gestärkt ist und die Anforderungen für langfristige Rentabilität und bessere Wettbewerbsfähigkeit erfüllt. Das Unternehmen ist der Überzeugung, über mehr als genügend finanzielle Mittel zu verfügen, und geht davon aus, dass seine Lieferanten, Zulieferer und sonstigen Geschäftspartner die Zahlungen für Waren und Dienstleistungen, die während des Verfahrens nach Chapter 11 geliefert bzw. erbracht wurden, nach branchenüblichen Bedingungen pünktlich und vollständig erhalten. Weitere für Lieferanten wichtige Informationen finden Sie unter Informationen für Lieferanten. Information contained on this website is subject to change at any time without prior notice. American Airlines shall not be liable for any consequences resulting from your reliance on the information. |