Wir möchten allen Kunden ein positives Reiseerlebnis bieten. Sollten Sie eine besondere Betreuung wünschen, können Sie dies angeben, wenn Sie online buchen oder Ihre Buchung verwalten. Wahlweise besteht auch die Möglichkeit, Ihre Anfrage telefonisch mit uns zu besprechen. Bevor Sie Ihre Reise antreten, wird sich ein Koordinator mit Ihnen in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass alles gut vorbereitet ist.
Wenn Sie Ihre Reise online buchen oder verwalten, wählen Sie auf der Seite mit den Passagierangaben die Option „Besondere Betreuung hinzufügen“. Dort können bzw. erhalten Sie:
Anfrage nach besonderer Betreuung einreichen
Um Vorkehrungen für einen barrierefreien Zugang zu treffen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Ein Rollstuhlservice ist verfügbar, wenn Sie ihn benötigen:
Wir empfehlen, dass Sie die Betreuung für Rollstuhlfahrer im Voraus anfordern, indem Sie bei einer online erfolgenden Buchung oder Verwaltung Ihrer Reise die Option „Besondere Betreuung hinzufügen“ auswählen.
Sie können einem Teammitglied am Flughafen auch am Reisetag mitteilen, dass Sie Betreuung für Rollstuhlfahrer benötigen.
Informieren Sie einen Mitarbeiter am Gate oder einen Flugbegleiter, wenn Sie an einer Hörschwäche leiden, sodass dieser Sie über den aktuellen Status Ihres Fluges in Kenntnis setzen kann. Zudem sind Untertitel für die Sicherheitsvideos verfügbar.
Wenn Sie am Flughafen keine Betreuung benötigen, bitten wir Sie dennoch, uns mitzuteilen, ob Sie taub oder schwerhörig sind, damit wir sicherstellen können, dass Sie eine Sicherheitsunterweisung während des Flugs und wichtige Flugaktualisierungen erhalten.
Wenden Sie sich an einen Mitarbeiter am Ticketschalter, wenn Sie Hilfe beim Check-in oder dem Weg zum Gate benötigen. Bei der Buchung am Flughafen haben Sie die Möglichkeit, einen Rollstuhl oder Krücken zu bestellen und können eine Wegbeschreibung erfragen. Außerdem sind an Bord Ihres Fluges Sicherheitskarten in Braille erhältlich.
Wenn Sie am Flughafen keine Hilfe benötigen, bitten wir Sie dennoch, uns mitzuteilen, ob Sie blind sind oder eine Sehbehinderung haben, damit wir sicherstellen können, dass Sie eine Sicherheitsunterweisung während des Flugs und wichtige Flugaktualisierungen erhalten.
Wir bieten Kunden mit geistigen und körperlichen Behinderungen Unterstützung beim Besteigen und Verlassen des Flugzeugs bzw. beim Transfer zu einem Anschlussflug.
Bei der Entscheidung, ob Ihr Angehöriger alleine reisen soll, sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
Passagiere, die persönliche oder ständige Betreuung benötigen oder nicht in der Lage sind, den Sicherheitsanweisungen Folge zu leisten, müssen in Begleitung eines Pflegebetreuers reisen.
Wir werden unser Bestes tun, um die bequemsten und nutzbarsten Sitze entsprechend Ihren Anforderungen zu sichern. Bitte wählen Sie Sitzplätze bei der Buchung aus oder rufen Sie die Reservierungszentrale an, um Hilfe bei der Buchung des für Ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Sitzplatzes zu erhalten, insbesondere wenn Sie:
Kunden, die eine besondere Betreuung benötigen, können am Gate um ein früheres Boarding bitten.
Wenn ein Kunde zusätzlichen Platz außerhalb eines einzelnen Sitzes benötigt, um sicher zu reisen, ist ein weiterer Sitz erforderlich. Wir empfehlen unseren Kunden, bei der Buchung alle Sitzplatzbedürfnisse zu berücksichtigen.
Hier sind einige Tipps, die Ihnen die Reise erleichtern sollen:
Auf der Website der Transportation Security Administration (TSA) finden Sie weitere Informationen zur Betreuung am Flughafen.
Finden Sie hilfreiche Informationen, wenn Ihre Reise einen Flug oder mehrere Flüge mit unseren Partner-Airlines umfasst.
Der Air Carrier Access Act (ACAA) ist ein Gesetz, das die Diskriminierung von Fluggästen aufgrund einer Behinderung durch Fluggesellschaften verbietet. Das amerikanische Verkehrsministerium ist für die Durchsetzung des ACAA zuständig, das für alle Flüge in die, aus den oder innerhalb der Vereinigten Staaten gilt.
Eine Kopie von Abschnitt 382 erhalten Sie beim US-Verkehrsministerium, indem Sie:
Dieses Gesetz beschreibt die grundlegenden Rechte von Flugreisenden mit Behinderungen gemäß dem Air Carrier Access Act und seiner Umsetzungsverordnung, dem Code of Federal Regulations (CFR) 14, Abschnitt 382.